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Was wir tun

Das SEZ ermöglicht Menschen ab 18 Jahre mit einer geistigen Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen eine besonders bedarfsgerechte, interdisziplinär ausgelegte medizinische Versorgung, welche die Regelversorgung ergänzt. Umfassende Untersuchungen werden hier von einem erfahrenen Team zentral an einem Ort durchgeführt oder koordiniert.

Zugangsberechtigt für eine Behandlung am SEZ sind Menschen ab 18 Jahre mit einer geistigen Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen.

Die Gesundheitskarte wird zu jedem Termin benötigt, außerdem eine Überweisung durch Ärzte bzw. Arztinnen der Fachbereiche Allgemeinmedizin, Neurologie, Psychiatrie, Orthopädie und Internistik in jedem Quartal.